In einer Psychotherapie behandeln wir psychische Störungen, die Sie krank machen können: Depressionen, Ängste, Panikattacken, Zwänge, Essstörungen oder Suchterkrankungen. Dabei ist es die unsere Aufgabe, das Leben für Sie wieder lebenswert zu machen.
Ob Erwachsene, Kinder oder Jugendliche: Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein, alte Muster zu durchbrechen und neue Wege zu finden. Wir bieten selbstverständlich Einzeltherapien sowie auch Paar- und Familientherapien an.
Behandlungsansatz
Zu Beginn der Therapie steht eine grundlegende Diagnostik. Ziel ist es, die gegenwärtigen Probleme, die Lebenssituation und die Veränderungswünsche zu verstehen. Anhand der Ergebnisse der Diagnostik besprechen wir das weitere Vorgehen und legen einen Therapieplan fest, der sich nach Ihren Anforderungen richtet. Damit es Ihnen besser geht, ist es für Sie wichtig die Symptome zu verstehen und wie Sie ihr Verhalten ändern können. Deshalb erklären wir Ihnen die Hintergründe jedes einzelnen Schrittes.
Behandlungsspektrum
- Familien-, Paar- und Einzelberatung
- Burnout
- Suchtberatung bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch
- Spiel- und Onlinesucht
- Panikattacken
- Persönlichkeitsstörungen
- Angsterkrankungen
- Sozialphobien.
Ablauf der Psychotherapie
Das psychotherapeutisches Erstgespräch
Das psychotherapeutisches Erstgespräch
Jede psychotherapeutische Behandlung beginnt mit einem Erstgespräch. Ihre Beschwerden und Ihr Anliegen können sie detailliert schildern. Im Rahmen des Erstgespräches wird auch den Ablauf der Psychotherapie mit Ihnen ausführlich besprochen. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit sich einen persönlichen Eindruck von Ihrem Psychologen und der Therapiesituation zu verschaffen.
Die probatorische Sitzungen
Die ersten fünf Sitzungen einer Psychotherapie werden probatorische Sitzungen oder Probatorik genannt. Sie schließen das Erstgespräch mit ein und dienen vor allem der Diagnostik.
Im ersten Schritt wird inhaltlich zunächst die Diagnose geklärt und die grundsätzliche Notwendigkeit einer Psychotherapie. Hier kommen neben dem therapeutischen Gespräch auch Fragebögen zum Einsatz.
Der Antrag
Stimmen sowohl Sie als auch Therapeut nach der Probatorik einer Behandlung zu, so muss ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. In diesem Antrag beschreibt der Psychologe das erarbeitete Erklärungsmodell und erläutert, welche Therapiemethoden im Behandlungsverlauf zum Einsatz kommen sollen. Dieser Vorgang erfolgt anonymisiert.
Die Behandlung
Die Behandlung hängt nicht nur von dem Psychologen ab, sondern ist maßgeblich von Ihrem aktiven Mitwirken abhängig.
Es ist wichtig, dass Sie zu jeder Zeit der Therapie wissen, weshalb bestimmte Schritte gemacht werden. Zweifel oder Unsicherheiten Sollten Sie ansprechen, so dass wir Behandlungsschritte wählen können, die nicht nur der Psychologe für sinnvoll hält, sondern hinter denen auch Sie als Patient stehen. An vielen Stellen der Behandlung ist ihre aktive Mitarbeit gefragt in Form von Selbstbeobachtungen, Protokollen oder Übungen.
Ziel ist hierbei die Erarbeitung neuer Bewältigungsstrategien.
Das Ende der Behandlung
Im Rahmen der Kostenzusage von der Krankenkasse, die sich meistens auf 25 oder 45 Sitzungen beläuft, können Sie und der Therapeut gemeinsam das Ende der Behandlung festlegen. Dies ist vor allem abhängig vom Erfolg der Behandlung. In den meisten Fällen wird die Behandlung am Ende ausgeschlichen. Das bedeutet, dass die Therapiesitzungen in größeren Abständen stattfinden, zum Beispiel 14-tägig. Hierdurch können Sie prüfen, ob Sie ohne therapeutische Unterstützung zurechtkommen. Sie haben dennoch immer die Möglichkeit zum wöchentlichen Rhythmus zurückzukehren.